AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marcela Semper Leadership Consulting e.U. (im folgenden kurz Leadership Consulting e.U. genannt) 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 

Für sämtliche Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und Leadership Consulting e.U.  gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle Zusatzverträge, wenn ausdrücklich im Vertrag für jeweilige Zusammenarbeit anders vereinbart ist.

Alle Änderungen sind schriftlich zu vereinbaren.

2. Gegenstand und Umfang des Beratungsauftrages 

2.1. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Leadership Consulting e.U. sind vereinbarte Dienstleistungen, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausführung durch Leadership Consulting e.U. innerhalb des vereinbarten Zeit- und Budgetrahmens erbracht werden.

2.2.Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 

2.3. Leadership Consulting e.U. ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Leadership Consulting e.U. selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direkte Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. 

2.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Leadership Consulting e.U. zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch Leadership Consutling e.U. anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung 

3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 

3.2. Der Auftraggeber wird Leadership Consulting e.U. auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. 

3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Leadership Consulting e.U. auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. 

3.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und alle betroffenen Personen bereits vor Beginn der Tätigkeit von Leadership Consulting e.U. von über die Tätigkeit informiert werden. 

4. Sicherung der Unabhängigkeit 

4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 

4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von Leadership Consulting e.U. zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 

5. Schutz des geistigen Eigentums 

5.1. Die Urheberrechte an den von Leadership Consulting e.U. und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Bilder, etc.) verbleiben bei Leadership Consulting e.U. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Leadership Consulting e.U. zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Leadership Consulting e.U. – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 

5.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Leadershhip Consulting e.U. zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 

6. Geheimhaltung / Datenschutz 

6.1. Leadershiup Consulting e.U. verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. 

6.2. Weiters verpflichtet sich Leadership Consulting e.U., über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 

6.3. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. 

6.4. Leadership Consulting e.U. ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Leadership Consulting e.U. Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 

7. Honorar, Nebenkosten

7.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Leadership Cosnulting e.U. ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen Leadership Consulting e.U. und dem Auftraggeber. Leadership Consulting e.U. ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Leadership Consulting e.U. fällig. 

7.2. Nebenkosten, wie Reise-, Aufenthalts-, Sach-, Material-, Raum-, und Sekretariat Kosten werden separat verrechnet. Reisespesen: Auto €0,55/km; Bahnspesen 1.Klasse.

7.3. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Leadership Consulting e.U., so behält Leadership Consulting e.U. den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist.

7.4. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Leadership Consulting e.U. von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. 

8. Elektronische Rechnungslegung 

Leadership Consulting e.U. ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form via Email zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Leadership Consulting e.U. ausdrücklich einverstanden. 

9. Schlussbestimmungen 

9.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 

9.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.

9.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Leadership Consutling e.U. zuständig. 

9.4. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, auf der Referenzliste von Leadership Consulting e.U. aufzuscheinen. 

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Wien, den 25.05.2018